BIM-Leistungen in der HOAI: Gestern – Heute – Morgen

In der aktuellen HOAI ist Building Information Modeling (BIM) nicht ausdrücklich geregelt. Dadurch herrscht in der Praxis Unsicherheit, ob und in welchem Umfang BIM-Leistungen von den Grundleistungen der HOAI umfasst sind.

Die Entwicklung im Umgang mit BIM in Relation zu den Leistungsbildern der HOAI lässt sich dabei in drei Phasen darstellen:

  • Gestern wurden BIM-Anforderungen häufig HOAI-Grundleistungen zugeordnet, ohne klare vertragliche Abgrenzung oder Vergütungsregelung.
  • Heute werden BIM-Leistungen überwiegend als besondere Leistungen behandelt und können über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), BIM-Leistungsbilder sowie ergänzende vertragliche Vereinbarungen definiert werden
  • Morgen wird BIM in der HOAI voraussichtlich eine eigene Definition bekommen und über einen ergänzenden Regelprozess BIM inhaltlich beschrieben sein.

Das Seminar gibt Auftraggebern und Auftragnehmern einen praxisnahen Überblick darüber, wie BIM die Vertragsgestaltung bereits heute beeinflussen kann und wie die Planungsmethode in HOAI-basierte Leistungs- und Honorarstrukturen integrierbar ist.

Referent

Dipl. Ing. Arch. Univ. Michael Willimek
BIM-Consultant
Leiter FAG-BIM – HOAI 202X, AHO-BAK-BINK
Leiter FK-BIM des AHO

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Datum
07 Dez. 2026
Uhrzeit
3:00 pm - 5:00 pm
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Standort
Online
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